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    Der Studiengang “Europäische Rechtspraxis” vermittelt in Ergänzung des regulären Studiums der Rechtswissenschaften Kenntnisse des Rechts in verschiedenen europäischen Rechtsordnungen sowie im Europarecht und in der Rechtsvergleichung. Das Programm bereitet auf eine länderübergreifende juristische Berufspraxis vor. Als Gegenstand des akademi ...

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Überblick

Der Studiengang “Europäische Rechtspraxis” vermittelt in Ergänzung des regulären Studiums der Rechtswissenschaften Kenntnisse des Rechts in verschiedenen europäischen Rechtsordnungen sowie im Europarecht und in der Rechtsvergleichung. Das Programm bereitet auf eine länderübergreifende juristische Berufspraxis vor.
Als Gegenstand des akademischen Unterrichts ist “Europäische Rechtspraxis” ein seit ungefähr zwei Dekaden bekannter und mittlerweile etablierter Studiengang. Hierin liegt eine Herausforderung sowohl für Lehrende als auch für Lernende. Mit den Methoden des forschenden Lernens werden in gemeinsamer Arbeit Lehrmaterialien erstellt, fachbezogene Projekte durchgeführt und spezielle Veranstaltungen (Sommer-Akademien) unter Beteiligung von Studierenden einer Vielzahl verschiedener Rechtsordnungen veranstaltet.

Ein im Rahmen der Hochschulkooperation zusätzlich zu dem Studentenaustausch vorgesehener Austausch von Dozenten der Partneruniversitäten unterstützt wesentlich den gegenseitigen Lernprozess. Kontaktveranstaltungen zur juristischen Praxis, vor allem in Zusammenarbeit mit den örtlichen Anwaltskammern und anderen juristischen Kontakten, ergänzen das Programm.