“The European Union at the United Nations. Enhanced Observer Status”

veröffentlicht am 04. 01 2012

Am 17.11.2011 war Herr MMag. Markus Beham von der Universität Wien, Lehrstuhl für Völkerrecht und Internationale Beziehungen an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover zu Gast. Seine Forschungsschwerpunkte sind Genozid im Völkerrecht, Peacekeeping Missionen, Verhältnis Völkerrecht und islamisches Recht und Geschichte des Völkerrechts. Er hielt einen Vortrag über „The European Union at the United Nations. Enhanced Observer Status“.
Die Europäische Union (EU) ist mindestens seit 1992, nach dem Vertrag von Maastricht, ein beobachtendes Mitglied in den Vereinten Nationen. Seit der Verabschiedung der Resolution A/RES/65/276 am 3. Mai 2011 hat die EU einen erweiterten Beobachterstatus in der Generalversammlung der Vereinten Nationen inne, ohne das Abstimmungsrecht zu besitzen, Resolutions- oder Beschlussentwürfe mit einzubringen oder Kandidaten aufzustellen. Dieser Status gewährt ihr aber auch einige Privilegien. Sie hat das Recht Stellungnahmen abzugeben, wird zur Teilnahme an der Generaldebatte der Generalversammlung eingeladen, kann Vorschläge und Änderungsanträge, auf die sich die Mitgliedstaaten der EU geeinigt haben, mündlich unterbreiten. Normalen Beobachtern in der Generalversammlung, wie der Heilige Stuhl oder das Rote Kreuz, sind diese Privilegien bis jetzt nicht zuerkannt worden.
Seit der Verabschiedung der o.g. Resolution ist EU in der Generalversammlung neben ihren 27 Mitgliedsstaaten vertreten, von denen 2 als ständige Mitglieder (Frankreich und Großbritannien) im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sitzen. Sie verpflichten sich durch Art. 34 § 2 des Vertrags über die Europäische Union „die übrigen Mitgliedstaaten in vollem Umfang [zu] unterrichten" und sich „für die Standpunkte und Interessen der Union einzusetzen".
Die Mitgliedstaaten der EU haben die Außenvertretung der Europäischen Union den folgenden institutionellen Vertretern übertragen: dem Präsidenten des Europäischen Rates (Herman van Rompuy), dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Catharine Ashton), der Europäischen Kommission und den
Delegationen der Europäischen Union. Seit Oktober 2011 ist der Österreicher Thomas Mayr-Harting Leiter der Delegation der Europäischen Union (EU-Botschafter) bei den Vereinten Nationen.
Die EU ist als einziger nichtstaatlicher Akteur Vertragspartei von etwa 50 internationalen UN-Verträgen. Sie ist außerdem ein Vollmitglied in einer Vielzahl von Nebenorganen und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, wie der Kommission für Nachhaltige Entwicklung (CSD), dem Waldforum der Vereinten Nationen (UNFF) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO). Die EU war außerdem ein vollwertiger Teilnehmer an einer Vielzahl von internationalen Konferenzen, wie den Rio und Kyoto-Klimagipfeln.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter http://intlaw.univie.ac.at und zu Herrn MMag Markus Beham unter http://intlaw.univie.ac.at/personal/wissenschaftliches-personal/beham/#c19564.
Kamila Hempel, MLE
Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches
und Internationales Zivil- und Handelsrecht
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Tel:+ 49 511 762 81 94